Event AGB - Trunkhogs Groundworks

Allgemeine Ticket- und Teilnahmebedingungen

Trunkhogs Groundworks: Guns & Buns

Stand: 22.06.2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalterin der Veranstaltung „Trunkhogs Groundworks: Guns & Buns“ ist die Edenharter & Helmer GbR, Steinbuckelweg 9, 93413 Cham, handelnd unter der Marke Trunkhogs.

Kontakt für Stornierungen, Ticketübertragungen, Rückfragen und Anmeldungen eigener Schusswaffen und/oder Munition: info@trunkhogs.com

Diese Allgemeinen Ticket- und Teilnahmebedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets sowie für die Teilnahme an der Veranstaltung.

Ergänzende Sicherheits-, Teilnahme- und Hausrechtsanweisungen des Veranstalters, der Mattlock Global GmbH sowie des örtlichen Schießbahnbetreibers sind verbindlich, soweit sie der sicheren, ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Durchführung der Veranstaltung dienen.

Die Mattlock Global GmbH ist vom Veranstalter als Dienstleister für den Schießbetrieb beauftragt. Der örtliche Schießbahnbetreiber übt im Bereich der Schießanlage zusätzlich eigenes Hausrecht aus.

2. Veranstaltung, Ort und geschlossene Veranstaltung

Das Event findet auf beziehungsweise im Umfeld der Schießanlage Střelnice Šindelová, 35801 Šindelová, Tschechische Republik statt. Der konkrete Zugang, die Anfahrt, Parkflächen und weitere organisatorische Hinweise ergeben sich aus der Eventbeschreibung, der Ticketbestätigung und/oder den vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellten Teilnehmerinformationen.

Das Event ist eine geschlossene Veranstaltung. Zutritt erhalten nur registrierte Ticketinhaber, akkreditierte Aussteller, Dienstleister, eingeladene Gäste sowie sonstige vom Veranstalter zugelassene Personen. Begleitpersonen ohne eigenes Ticket haben keinen Zutritt.

Das Mindestalter für Teilnehmer beträgt 18 Jahre.

3. Ticketkauf, Preise und Vertragsschluss

Die Darstellung der Tickets im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Vertrag kommt nach Abschluss des Bestellvorgangs und Zugang der Bestellbestätigung zustande.

Es gilt der im Ticketshop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesene Ticketpreis. Der Ticketpreis umfasst nur die in der Eventbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und richtige Angaben zu machen.

Der Veranstalter, die Mattlock Global GmbH und/oder der örtliche Schießbahnbetreiber können die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangen, insbesondere zur Altersprüfung, Ticketzuordnung, Zulassung zum Schießbereich sowie bei der Anmeldung oder Mitnahme eigener Schusswaffen und/oder Munition.

Der örtliche Schießbahnbetreiber kann Ausweisdaten im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben für seine Teilnehmer- beziehungsweise Schießstandliste erfassen. Wird ein erforderlicher Nachweis nicht vorgelegt, kann der Zutritt zum Schießbereich oder, soweit erforderlich, zur Veranstaltung verweigert werden.

4. Kein gesetzliches Widerrufsrecht und freiwillige Stornierung

Bei dem Ticket handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung mit einem spezifischen Veranstaltungstermin. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

Unabhängig davon gewährt der Veranstalter ein freiwilliges Stornierungsrecht: Der Ticketkäufer kann den Ticketvertrag innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestellbestätigung ohne Angabe von Gründen stornieren. Die Stornierung muss innerhalb dieser Frist in Textform per E-Mail an info@trunkhogs.com eingehen.

Im Fall einer wirksamen freiwilligen Stornierung wird der Ticketpreis über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel erstattet.

Nach Ablauf der 48 Stunden besteht kein freiwilliges Stornierungsrecht mehr. Der Veranstalter kann im Einzelfall aus Kulanz eine spätere Stornierung ganz oder teilweise akzeptieren; hierauf besteht kein Anspruch. Gesetzliche Rechte des Ticketkäufers bleiben unberührt.

5. Ticketübertragung

Tickets können grundsätzlich auf eine andere geeignete Person übertragen werden. Die Übertragung ist dem Veranstalter spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an info@trunkhogs.com mitzuteilen.

Der Teilnehmer hat alle für die Prüfung und Umschreibung erforderlichen Angaben zur Ersatzperson zu übermitteln. Hierzu gehören insbesondere vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Anschrift beziehungsweise Wohnsitzland sowie die Ticketnummer. Der Veranstalter kann weitere sachlich erforderliche Angaben verlangen, soweit diese für Einlass, Altersprüfung, Teilnehmerliste, Sicherheitsprüfung, Schießstandliste oder behördliche beziehungsweise organisatorische Anforderungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Frist ist eine Übertragung nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.

Die Ersatzperson muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, insbesondere das Mindestalter von 18 Jahren, die Sicherheits- und Teilnahmebedingungen akzeptieren und auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Der Veranstalter kann eine Übertragung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben, Sicherheitsbedenken, Missbrauchsverdacht, gewerblichem Weiterverkauf, Weiterverkauf über dem ursprünglichen Ticketpreis oder wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.

6. Verpflegung, Getränke und Alkohol

Im Ticket ist eine einfache Mittagsverpflegung mit Speisen und alkoholfreien Getränken enthalten. Art und Umfang der Verpflegung ergeben sich aus der Eventbeschreibung. Der Veranstalter kann einzelne Speisen oder Getränke durch gleichwertige Alternativen ersetzen, insbesondere bei Lieferengpässen, organisatorischen Gründen oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit.

Informationen zu Allergenen werden im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten bereitgestellt. Teilnehmer mit Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsanforderungen sind selbst dafür verantwortlich, sich vor dem Verzehr zu informieren. Eine vollständige Freiheit von Spuren bestimmter Allergene kann nicht garantiert werden.

Alkohol ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Dies gilt auch für mitgebrachte alkoholische Getränke. Teilnehmern, die alkoholisiert erscheinen oder bei denen der Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder sonstigen berauschenden Einfluss besteht, kann der Zutritt zum Schießbereich und, soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich, zur Veranstaltung verweigert werden.

Das Mitbringen kleiner Mengen alkoholfreier Getränke und Eigenverpflegung zum persönlichen Bedarf ist zulässig, soweit keine Sicherheits-, Hygiene- oder Hausrechtsgründe entgegenstehen. Glasflaschen sollen aus Sicherheitsgründen nicht mitgebracht werden; der Veranstalter kann die Mitnahme oder Nutzung von Glasflaschen im Einzelfall untersagen.

7. Schießbereich und dynamische Stage

Die Teilnahme am Schießbereich ist freiwillig. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung sowie die Einhaltung sämtlicher Anweisungen der Mattlock Global GmbH, ihrer Aufsichtspersonen und des örtlichen Schießbahnbetreibers.

Teilnehmer, die das allgemeine Sicherheitsbriefing verpassen, können nur dann am Schießbereich teilnehmen, wenn nach Einschätzung der Mattlock Global GmbH oder des örtlichen Schießbahnbetreibers eine geeignete Nachunterweisung organisatorisch möglich ist. Ein Anspruch auf eine Nachunterweisung oder auf Teilnahme am Schießbereich ohne vorherige Sicherheitsunterweisung besteht nicht.

Voraussetzung für die Teilnahme am Schießbereich ist, dass der Teilnehmer die Sicherheitsunterweisung und die Anweisungen der Mattlock Global GmbH, ihrer Aufsichtspersonen sowie des örtlichen Schießbahnbetreibers versteht und befolgt.

Im Ticket enthalten ist die freiwillige Teilnahme an einer durch die Mattlock Global GmbH betreuten dynamischen Stage im Schießbereich. Die hierfür erforderliche Munition ist im Ticket enthalten. Ein Anspruch auf Teilnahme mit bestimmten Leihwaffen, auf bestimmte Abläufe, Wertungen oder Ergebnisse besteht nicht.

Zusätzliche Munition, zusätzliche Schießleistungen oder die Nutzung weiterer Leihwaffen können, soweit verfügbar, gesondert über die Mattlock Global GmbH abgewickelt werden und sind nicht Bestandteil des Ticketpreises, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Im Schießbereich ist geeigneter Gehör- und Augenschutz verpflichtend zu tragen. Teilnehmer sollen, soweit vorhanden, eigenen geeigneten Gehör- und Augenschutz mitbringen. Soweit erforderlich, kann der Veranstalter beziehungsweise die Mattlock Global GmbH in begrenztem Umfang Gehör- und Augenschutz bereitstellen.

8. Mitbringen eigener Schusswaffen und Munition

Das Mitbringen eigener Schusswaffen, wesentlicher Waffenteile, Munition oder sonstiger waffenrechtlich relevanter Gegenstände ist nicht Bestandteil des regulären Ticketleistungsumfangs. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzmöglichkeit, die nur im Einzelfall nach vorheriger Prüfung zugelassen werden kann.

Eigene Schusswaffen und/oder eigene Munition dürfen nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitgebracht werden. Die Anmeldung wird durch die Mattlock Global GmbH und den örtlichen Schießbahnbetreiber geprüft. Eine Mitnahme ist nur nach vorheriger Bestätigung zulässig. Ein Anspruch auf Zulassung eigener Schusswaffen oder Munition besteht nicht.

Der Teilnehmer hat im Rahmen der Anmeldung alle für die Prüfung erforderlichen Angaben zu machen. Hierzu können insbesondere Angaben zur Person, Ticketnummer, Art, Modell, Kaliber und Seriennummer der Schusswaffe, Art und Menge der Munition sowie Berechtigungs- oder Transportnachweise gehören.

Über die Zulassung eigener Schusswaffen und Munition sowie über die Bedingungen der Nutzung, Lagerung und Handhabung entscheiden die Mattlock Global GmbH und der örtliche Schießbahnbetreiber nach Maßgabe der gesetzlichen, behördlichen, standbezogenen und sicherheitsrelevanten Anforderungen. Der Veranstalter ist an diese Entscheidungen gebunden.

Auch bei fristgerechter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Zulassung eigener Schusswaffen, wesentlicher Waffenteile, Munition oder sonstiger waffenrechtlich relevanter Gegenstände. Die Zulassung kann insbesondere aus rechtlichen, behördlichen, standbezogenen, technischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abgelehnt oder mit Auflagen verbunden werden. Dies gilt insbesondere bei fehlenden oder unklaren Nachweisen, nicht geeigneter Munition, nicht zugelassenen Kalibern, Überschreitung standbezogener Energiegrenzen, Zweifeln am technischen Zustand oder bei sonstigen Bedenken der Mattlock Global GmbH oder des örtlichen Schießbahnbetreibers.

Die Ablehnung, Beschränkung oder nachträgliche Untersagung der Mitnahme oder Nutzung eigener Schusswaffen und/oder Munition lässt die Gültigkeit des Veranstaltungstickets und die sonstigen im Ticket enthaltenen Leistungen unberührt.

9. Rechtmäßigkeit, Dokumente und Lagerung eigener Schusswaffen und Munition

Der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass Besitz, Transport, Einfuhr, Mitnahme, Lagerung und Nutzung eigener Schusswaffen und Munition nach deutschem, tschechischem und sonst anwendbarem Recht, einschließlich etwaiger Vorschriften von Transitstaaten, zulässig sind.

Der Teilnehmer hat sämtliche hierfür erforderlichen Erlaubnisse, Nachweise und Dokumente mitzuführen. Hierzu können insbesondere waffenrechtliche Erlaubnisse, ein Europäischer Feuerwaffenpass, Personaldokumente, Einladungs- oder Teilnahmebestätigungen sowie sonstige nach deutschem, tschechischem oder anwendbarem Recht erforderliche Unterlagen gehören.

Das Veranstaltungsticket stellt keine waffenrechtliche Einladung, Einfuhrgenehmigung, Transportgenehmigung oder sonstige behördliche Freigabe für das Mitbringen eigener Schusswaffen oder Munition dar. Etwaige für den Einzelfall erforderliche veranstaltungsbezogene Bestätigungen oder Unterlagen werden nur nach vorheriger Prüfung und Abstimmung mit der Mattlock Global GmbH und/oder dem örtlichen Schießbahnbetreiber bereitgestellt. Ein Anspruch auf Ausstellung bestimmter Unterlagen besteht nicht.

Mitgebrachte Schusswaffen und Munition sind nach Ankunft unverzüglich bei der hierfür vorgesehenen Stelle anzumelden. Für die Dauer der Veranstaltung dürfen sie ausschließlich in dem durch die Mattlock Global GmbH und/oder den örtlichen Schießbahnbetreiber bestimmten Bereich gelagert werden. Der Veranstalter übernimmt keine eigene Verwahrung oder waffenrechtliche Aufbewahrung eigener Schusswaffen oder Munition.

Eigene Schusswaffen, wesentliche Waffenteile und Munition dürfen ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich unmittelbar auf beziehungsweise bei der Schießbahn eingebracht, gelagert, gehandhabt und genutzt werden. Ein Mitführen, Vorzeigen, Manipulieren oder sonstiges Handhaben im Vendor Village, Verpflegungsbereich, Parkplatzbereich, allgemeinen Eventbereich, auf Wegen außerhalb des freigegebenen Schießbahnbereichs sowie in der Nähe öffentlicher Verkehrsflächen ist untersagt.

Munition ist getrennt von Schusswaffen und möglichst in einem eigenen, beschrifteten Behältnis aufzubewahren, um eine Vermischung mit Event-, Leih- oder Fremdmunition zu vermeiden.

Für die Anmeldung, Prüfung und organisatorische Abwicklung eigener Schusswaffen und/oder eigener Munition kann der örtliche Schießbahnbetreiber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Anmeldung erheben. Die Gebühr wird vor Ort unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem örtlichen Schießbahnbetreiber abgewickelt. Sie ist nicht Bestandteil des Ticketpreises und wird nicht durch den Veranstalter vereinnahmt.

Eigene Munition darf nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Freigabe verwendet werden. Der Teilnehmer hat Art, Kaliber und Menge der mitgebrachten Munition sowie sonstige für die Prüfung relevante Angaben mitzuteilen. Die Freigabe erfolgt durch die Mattlock Global GmbH und/oder den örtlichen Schießbahnbetreiber. Maßgeblich sind insbesondere die gesetzlichen, behördlichen, standbezogenen und sicherheitsrelevanten Vorgaben, einschließlich etwaiger Kaliber-, Munitions- und Energiegrenzen. Ohne Freigabe ist die Verwendung eigener Munition untersagt.

Auch selbstgeladene oder wiedergeladene Munition kann im Einzelfall zugelassen werden. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und ausdrückliche Freigabe durch die Mattlock Global GmbH und/oder den örtlichen Schießbahnbetreiber. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Private Munition darf in Leihwaffen der Mattlock Global GmbH grundsätzlich nicht verwendet werden. Eine Verwendung ist nur im Ausnahmefall nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Freigabe durch einen zuständigen Range Officer der Mattlock Global GmbH zulässig. Ohne eine solche Freigabe darf in Leihwaffen ausschließlich die durch die Mattlock Global GmbH bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Munition verwendet werden.

Teilnehmer, deren Anmeldung eigener Schusswaffen und/oder Munition bestätigt wurde, können vorab oder vor Ort ergänzende organisatorische Hinweise zur Anreise, Anmeldung, Übergabe, Lagerung und Nutzung erhalten. Diese Hinweise werden im Einzelfall durch den Veranstalter, die Mattlock Global GmbH und/oder den örtlichen Schießbahnbetreiber festgelegt und sind verbindlich einzuhalten.

Für eigene Schusswaffen, wesentliche Waffenteile, Munition, Transportbehältnisse und sonstige Ausrüstung bleibt der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder gesetzlich zwingender Haftung. Soweit Lagerung, Annahme oder Zugriff durch die Mattlock Global GmbH oder den örtlichen Schießbahnbetreiber organisiert werden, gelten deren Anweisungen und Verantwortungsbereiche.

Verstößt ein Teilnehmer gegen Vorschriften oder Anweisungen zum Mitbringen, Lagern, Transportieren, Führen, Handhaben oder Verwenden eigener Schusswaffen, wesentlicher Waffenteile oder Munition, kann er aus Sicherheitsgründen vom Schießbereich und, bei schwerwiegenden Verstößen, vom gesamten Veranstaltungsgelände ausgeschlossen werden. Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden schwerwiegenden Verstoß besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

10. Sonstige gefährliche Gegenstände

Das Mitführen von sonstigen Waffen, verbotenen Gegenständen, Messern außerhalb eines sozialüblichen oder zweckgebundenen Gebrauchs, pyrotechnischen Gegenständen, Reizstoffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen im allgemeinen Eventbereich ist untersagt, soweit keine vorherige ausdrückliche Freigabe durch den Veranstalter, die Mattlock Global GmbH oder den örtlichen Schießbahnbetreiber erfolgt ist.

Aussteller, Dienstleister und berechtigte Personen dürfen solche Gegenstände nur im Rahmen ihrer freigegebenen Tätigkeit und unter Beachtung der ihnen erteilten Anweisungen mitführen.

11. Verhalten, Kleidung und Hausrecht

Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer, Aussteller, Dienstleister, Anwohner, Einsatzkräfte und sonstige Dritte nicht gefährdet, belästigt oder beeinträchtigt werden.

Den Anweisungen des Veranstalters, der Mattlock Global GmbH, des örtlichen Schießbahnbetreibers sowie deren beauftragten Personen ist aus Sicherheits- und Organisationsgründen Folge zu leisten. Gesetzliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse von Behörden und Einsatzkräften bleiben unberührt.

Teilnehmer haben ihre Kleidung und ihr Schuhwerk der Witterung und dem Gelände anzupassen. Das Event findet ganz oder teilweise im Freien beziehungsweise auf einem Schieß- und Geländeareal statt.

Wetterfeste zivile Kleidung ist zulässig. Vollständige militärische, polizeiliche, behördliche oder täuschend echte Uniformierung ist ohne vorherige ausdrückliche Freigabe durch den Veranstalter untersagt.

Extremistische, terroristische, verfassungsfeindliche, menschenverachtende, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Propaganda, Kennzeichen, Symbole, Gesten, Parolen, Rekrutierung oder Agitation sind unabhängig von politischer, religiöser oder weltanschaulicher Richtung untersagt.

Der Veranstalter kann Teilnehmern den Zutritt verweigern oder sie vom Veranstaltungsgelände verweisen, wenn sie gegen diese AGB, Sicherheitsanweisungen, Hausrechtsanweisungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder wenn aus Sicherheits-, Ordnungs- oder Hausrechtsgründen ein sachlicher Grund dafür besteht. Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden schwerwiegenden Verstoß besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12. Gelände, Wetter, Parken, Tiere, Rauchen und Feuer

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich und körperlich zur Teilnahme an der Veranstaltung und gegebenenfalls am Schießbereich geeignet zu sein. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Lärm, Rückstoß, unebenes Gelände, Witterung und längere Aufenthalte im Freien. Bei Zweifeln ist eigenverantwortlich ärztlicher Rat einzuholen.

Witterungsbedingte Einschränkungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, berechtigen nicht zur Erstattung des Ticketpreises.

Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Rettungswege, Zufahrten, öffentliche Verkehrsflächen sowie gesperrte Bereiche sind jederzeit freizuhalten. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr; eine Bewachung von Fahrzeugen oder darin befindlichen Gegenständen findet nicht statt.

Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht generell zugelassen. Eine Mitnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Freigabe durch den Veranstalter zulässig. Der Veranstalter kann die Mitnahme aus Sicherheits-, Hygiene-, Lärm-, Tierschutz-, Hausrechts- oder organisatorischen Gründen ablehnen oder mit Auflagen verbinden. Assistenzhunde bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unberührt; auch hier ist aus organisatorischen Gründen eine vorherige Abstimmung erforderlich.

Rauchen, offenes Feuer und sonstige Zündquellen sind nur in ausdrücklich freigegebenen Bereichen erlaubt. Behördliche Vorgaben, Brandschutzanweisungen sowie Anweisungen des Veranstalters, der Mattlock Global GmbH und des örtlichen Schießbahnbetreibers sind zu beachten.

13. Vendor Village und Drittanbieter

Soweit Teilnehmer im Vendor Village Waren oder Dienstleistungen von Ausstellern, Herstellern, Händlern oder sonstigen Drittanbietern erwerben oder in Anspruch nehmen, kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter zustande.

Der Veranstalter ist hierfür nicht Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Reklamationen, Gewährleistungsrechte, Rückgaben und sonstige Ansprüche aus solchen Geschäften sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.

Vendoren, Aussteller und Drittanbieter handeln hinsichtlich ihrer eigenen Produkte, Dienstleistungen, Beratung, Verkäufe, Zahlungsabwicklung, Gewährleistung und sonstigen Leistungsversprechen in eigener Verantwortung.

14. Dynamische Stage, Preise und Giveaways

Für die dynamische Stage können Sachpreise, Gutscheine oder sonstige Preise ausgelobt werden. Art, Umfang, Bewertungskriterien und Vergabe der Preise ergeben sich aus der Eventbeschreibung, den vor Ort bekanntgegebenen Regeln oder den Anweisungen der Mattlock Global GmbH. Die Bewertung und Entscheidung erfolgt durch die hierfür benannten Personen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis, eine bestimmte Wertung, eine bestimmte Platzierung oder eine Teilnahme mit bestimmten Leihwaffen besteht nicht. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch von Preisen ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Der Veranstalter kann im Rahmen des Events freiwillige Giveaways, Sponsor-Goodies oder sonstige Sachpreise bereitstellen. Art, Umfang und Verfügbarkeit können je nach Sponsorenzusagen, rechtlichen Vorgaben und organisatorischen Umständen variieren.

Die Ausgabe kann an anwesende Teilnehmer erfolgen und, soweit vor Ort angekündigt, auch durch eine transparente zufällige Ziehung unter anwesenden Teilnehmern vorgenommen werden. Eine Teilnahme gegen gesondertes Entgelt, der Verkauf zusätzlicher Lose oder eine Barauszahlung findet nicht statt.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Giveaway, einen bestimmten Sachpreis, eine bestimmte Verfügbarkeit oder eine Barauszahlung besteht nicht. Rechtliche Beschränkungen, Altersvorgaben sowie Bedingungen von Drittanbietern bleiben unberührt.

15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

Auf der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bewerbung zukünftiger Trunkhogs-Veranstaltungen erstellt werden.

Der Veranstalter achtet darauf, berechtigte Interessen der Teilnehmer zu berücksichtigen. Teilnehmer, die nicht auf Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, können dies beim Check-in oder während der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter mitteilen. Der Veranstalter wird dies im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigen.

Erkennbare Einzelaufnahmen, Nahaufnahmen, Interviews oder sonstige Aufnahmen, bei denen eine Person im Mittelpunkt steht und die werblich genutzt werden sollen, erfolgen nur mit gesonderter Einwilligung der betroffenen Person. Gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer

Teilnehmer dürfen Foto-, Video- und Tonaufnahmen nur unter Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer, Aussteller, Dienstleister und den sicheren Ablauf der Veranstaltung erstellen.

Im allgemeinen Eventbereich sollen Aufnahmen mit erkennbar betroffenen Personen vorher abgestimmt werden. Erkennbare Nahaufnahmen anderer Personen sowie deren Veröffentlichung dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen.

Im Schießbereich sowie in Lager-, Sicherheits-, Organisations- oder sonstigen nicht allgemein freigegebenen Bereichen sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen nur nach vorheriger Freigabe durch den Veranstalter, die Mattlock Global GmbH oder den örtlichen Schießbahnbetreiber zulässig.

Ergänzende Hinweise hierzu können beim Check-in, in der Sicherheitsunterweisung oder vor Ort bekanntgegeben werden und sind einzuhalten.

17. Programmänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Abläufe, Zeiten, teilnehmende Vendoren, ausgestellte Produkte, Stationen, Leihmaterialien oder im Schießbereich verfügbare Modelle aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten, behördlichen oder witterungsbedingten Gründen anzupassen, zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

Wesentliche Änderungen, Absagen oder Verlegungen bleiben nach den Regelungen zu Absage und Terminverlegung zu behandeln.

18. Absage, Terminverlegung und höhere Gewalt

Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen, erheblicher Sicherheitsrisiken, Unwetter, Ausfalls oder behördlicher Einschränkung des Schießstandbetriebs oder aus sonstigen Gründen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen, abgesagt oder verlegt werden, informiert der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich.

Bei vollständiger Absage der Veranstaltung wird der gezahlte Ticketpreis erstattet.

Bei Terminverlegung bleibt das Ticket zunächst für den Ersatztermin gültig. Teilnehmer, die den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung des Ersatztermins die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erstattungsanfrage, bleibt das Ticket für den Ersatztermin gültig.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

19. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Gesellschafter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte des Veranstalters.

Die Mattlock Global GmbH führt den Schießbetrieb fachlich und operativ in eigener Verantwortung nach Maßgabe der gesetzlichen, behördlichen, standbezogenen und sicherheitsrelevanten Anforderungen durch. Soweit Leistungen der Mattlock Global GmbH Bestandteil des vom Veranstalter angebotenen Eventprogramms sind, bleiben gesetzlich zwingende Verantwortlichkeiten des Veranstalters gegenüber Teilnehmern unberührt.

Für eigenständige Verträge und Leistungen von Vendoren, Ausstellern oder sonstigen Drittanbietern, die nicht Bestandteil des vom Veranstalter geschuldeten Ticketleistungsumfangs sind, haftet der Veranstalter nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

20. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung der Veranstaltung, zur Ticketabwicklung, Teilnehmerverwaltung, Alters- und Einlasskontrolle, Kommunikation mit Teilnehmern, Sicherheitsorganisation sowie zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen.

Soweit für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich, können personenbezogene Daten an die Mattlock Global GmbH, den örtlichen Schießbahnbetreiber, technische Dienstleister, Zahlungsdienstleister sowie zuständige Behörden oder berechtigte Stellen weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Teilnahme am Schießbereich, der Schießstandliste, Sicherheitsanforderungen sowie der Anmeldung eigener Schusswaffen und/oder Munition.

Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter:
https://trunkhogs.com/pages/datenschutzerklarung

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für Verträge zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, sowie zwingende gesetzliche und behördliche Vorschriften am Veranstaltungsort bleiben unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.